Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Beratervertrag für Einzelklienten)
Aktualisiert: 23.05.2020
Der Beratervertrag wird zwischen Frau Helga Sanders (im folgenden Beraterin genannt) und der Klientin/dem Klienten (im folgenden Klient genannt) geschlossen.
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Klient nimmt eine psychologische Beratung bei Helga Sanders in Anspruch. Beide definieren gemeinschaftlich das Anliegen der Beratung. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche, Arbeitsmodelle und Methoden aus dem Coaching und der Beratung. Die Beratung dient der Zielbildung, Ressourcenaktivierung, Stressbewältigung, Leistungscoaching, Emotionscoaching, Überwindung psychosozialer Probleme sowie der Begleitung durch die Beraterin bei der beruflichen und privaten Neuausrichtung des Klienten. Um diese Ziele zu erreichen, setzt die Beraterin ein multimodales Beratungsverfahren ein, welchen anerkannte wissenschaftliche Methoden zugrunde liegen: u .A. tiefenpsychologische, systemische, verhaltenstherapeutische, neuropsychologische und humanistische Beratungs-, Coaching- und Therapie-Methoden.
Gemäß Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland §1 wird eine Psychotherapie ausdrücklich ausgeschlossen und soll/kann auch nicht ersetzt werden. Zur Dienstleistung zählt nicht die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen mit Krankheitswert oder die Heilbehandlung von psychischen Störungen.
§ 2 Beratungserfolg
Helga Sanders kann den gewünschten oder geplanten Erfolg, sowie das Erreichen gesteckter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien – insbesondere der Klient – arbeiten jedoch nach bestem Wissen und durch Einsatz der vorhandenen Mittel und des eigenen Könnens daran, dass sich der Beratungserfolg einstellt.
§ 3 Beratungsdauer
Ein durchschnittliches Coaching sollte den Umfang von 5 Sitzungen nicht Überschreiten. Beratungen können 10 oder mehr Sitzungen umfassen. Beide Parteien vereinbaren dies mündlich und ggf. unter § 10 Sonstiges. Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung mit einer Frist von mindestens 5 Tagen schriftlich (auch via E-Mail) gekündigt werden.
§ 4 Schweigepflicht
Die Beraterin verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Eine Entbindung dieser Schweigepflicht darf nur dann erfolgen, wenn der Klient hierzu schriftlich sein Einverständnis erteilt. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder zum Schutz höherer Rechtsgüter und schließt das Zeugnisverweigerungsrecht nicht ein, das bei einer Psychotherapie oder einer ärztlichen Behandlung in Kraft treten würde. Fürchtet die Beraterin um Leib um Leben des Klienten oder einer beteiligten Person, so kann sie die entsprechenden Stellen informieren, um für Abhilfe zu sorgen.
§ 5 Gesundheitszustand
Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung (Coaching) aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegensteht. Sollte aktuell eine Psychotherapie in Anspruch genommen werden, (oder angeraten sein) bestätigt der Klient, dass er dies dem Coach mitteilt und der/die Therapeut/in über die Beratung (Art, Themen, Ziel, u. a.) dauerhaft informiert ist/wird und dieser Beratung auch zustimmt.
§ 6 Beratungsausschluss
Sollte die Beraterin im Beratungsgespräch den Eindruck gewinnen, dass der Ratsuchende psychiatrische Auffälligkeiten zeigt oder verwirrt ist, kann das Beratungsgespräch mit der Bitte, sich in eine entsprechende Behandlung zu begeben, abgebrochen werden.
Ebenfalls werden Ratsuchende, die alkoholisiert sind und oder deren Fragen auf kriminellen Delikten beruhen von der Beraterin abgewiesen. Die Beratung wird sofort abgebrochen wenn der Kunde religiöse, sexistische, rassistische Äußerungen und Beschimpfung vornimmt.
§ 7 Beratungshonorar
Der Klient zahlt die anfallenden Beratungskosten vor der Beratung. Hier kann unter den Möglichkeiten der Barzahlung, oder der Überweisung gewählt werden.
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Preisliste. Eine Einheit beläuft sich auf 50 min. Sollten nach gemeinsamer Entscheidung zwei Einheiten zusammengelegt werden, beträgt eine Doppeleinheit ca. 100 Minuten. Der Klient erhält eine Rechnung. Die Zahlungsverpflichtung besteht jedoch auch, wenn der Klient versehentlich keine Rechnung oder Teilrechnung erhalten hat.
Der vereinbarte Betrag ist zu zahlen an: Helga Keiper
§ 8 Termine und Ausfallhonorar
Die Termine werden vom Klienten und Berater im Voraus vereinbart. Sollte der Klient den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahrnehmen, schuldet er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Beratungshonorars. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Beratungstermin wenigstens 48 Stunden zuvor schriftlich abgesagt wurde oder aufgrund eines schwerwiegenden Ereignisses kurzfristig ausfallen muss. Auch in diesem Fall muss der Klient die Beraterin frühzeitig vom Ausfall in Kenntnis setzen und ggf. einen entsprechenden Nachweis erbringen.
§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit
Gerichtsstand ist der Sitz der Beratungspraxis (Düsseldorf). Helga Sanders (Inhaberin) haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für jedwede Schäden, die angeblich oder tatsächlich aus der Beratung entstehen. Der Klient ist selbst bereit, für seine Handlungen die Verantwortung zu tragen und verpflichtet sich, Helga Sanders über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu unterrichten und diese im Voraus mit ihr zu diskutieren.